Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Anwendung auf alle rechtlichen Beziehungen zwischen der RGJ Web & IT Solutions GmbH (nachfolgend nur noch als RGJ und/oder Auftragnehmer bezeichnet) und Geschäfts-Kunden von RGJ (nachstehend nur noch als Auftraggeber und/oder Kunde bezeichnet), welche Leistungen von RGJ in Anspruch nehmen.

RGJ Web & IT Solutions GmbH
Heiligkreuzstraße 6, 74348 Lauffen am Neckar
E-Mail: info@rgj-solutions.de
Telefon: 07133 23729 89
Erreichbarkeitszeiten: Montag–Freitag, 10:00–18:00 Uhr

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen unterteilen sich in einen allgemeinen und in verschiedene besondere Teile. Es wird an dieser Stelle ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich der jeweilige Regelungsgegenstand aus den verschiedenen Teilen dieser AGB – allgemeiner und/oder besonderer Teil – zusammensetzen kann, entsprechend dem Umfang der vereinbarten und zu erbringenden Leistung. Für alle Vertragsverhältnisse gelten der allgemeine Teil dieser AGB sowie derjenige besondere Teil, in welchem Leistungen von RGJ erbracht werden. Sind in dem jeweiligen besonderen Teil Bestimmungen vorgesehen, welche auch im allgemeinen Teil geregelt sind, so hat der besondere Teil Vorrang.

  1. GRUNDSÄTZLICHES FÜR ALLE VERTRÄGE / ALLGEMEINER TEIL

    1. Allgemeine Bestimmungen / Anwendungsbereich
  1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend nur noch als AGB bezeichnet) regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen RGJ und den Kunden von RGJ, welche Leistungen von RGJ in Anspruch nehmen. RGJ wird nur gegenüber Geschäfts-Kunden/Unternehmen tätig.
  2. Diese AGB gelten für alle, auch zukünftigen, geschäftlichen Handlungen und Beziehungen zwischen RGJ und dem Kunden, welche im Zusammenhang mit Leistungen und/oder Lieferungen von RGJ stehen. RGJ erbringt alle Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser AGB. Es gilt die zum Zeitpunkt der Vornahme der geschäftlichen Handlung gültige Fassung, soweit sie nicht durch andere Vereinbarungen abgeändert worden ist.
  3. Diese AGB gelten auch dann, wenn der Kunde von diesen abweichende Bedingungen verwendet oder in Kenntnis entgegenstehender AGB des Kunden Leistungen an diesen erbracht werden. Abweichende, ergänzende oder entgegenstehende AGB des Kunden werden mithin selbst bei Kenntnis nicht Vertragsbestandteil, mit Ausnahme, dass eine schriftliche Zustimmung von RGJ im Hinblick auf die Geltung vorliegt. Diese AGB erlangen Geltung nur gegenüber Unternehmern i.S.v. § 14 BGB. Unter Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft zu verstehen, die beim Abschluss des Vertrages in Ausübung einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Mit Annahme eines Angebotes durch den Kunden sichert dieser zu, Unternehmer zu sein und den Vertrag in seiner Eigenschaft als Unternehmer abzuschließen.
  4. Die Bestimmungen „Grundsätzliches für alle Verträge“ finden Anwendung, wenn die besonderen Bestimmungen von diesen Bestimmungen nicht abweichen und/oder eine ergänzende oder konkretisierende Regelung getroffen wird.

    2. Vertragsabschluss / Vertragsinhalt / Dritterfüllung
  1. Das Offerieren von Leistungen auf der Webseite von RGJ sowie sämtlichen Unterseiten und Internetauftritten stellt kein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages dar. RGJ übersendet dem Kunden ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages. Mit Übersendung des gegengezeichneten Angebotes oder ausdrücklicher Erklärung zum Abschluss des Vertragsverhältnisses nimmt der Kunde dieses Angebot an. RGJ behält sich das Recht vor, bei abweichender Annahme eines durch RGJ unterbreiteten Angebotes, diese abzulehnen. RGJ ist an ihr verbindliches Angebot in der übersandten Form für die Dauer des im Angebot angegebenen Annahmezeitraumes gebunden. Mit Ablauf dieses Zeitraumes / Datums erlischt das Angebot von RGJ, ohne dass es einer gesonderten Mitteilung bedarf. Ist ein solcher Annahmezeitraum nicht angegeben, so ist RGJ 2 Wochen nach Abgabe des Angebotes an dieses gebunden. Ein Vertrag kommt auch dann zustande, wenn der Kunde aufgrund eines Angebotes von RGJ Leistungen von RGJ in Anspruch nimmt. Die Erklärung von Angebot und/oder Annahme kann sowohl in elektronischer als auch in schriftlicher Form erfolgen. Eine rechtsverbindliche Erklärung kann auch per E-Mail oder per Fax erfolgen.

  2. Gegenstand und Inhalt des Vertrages sowie der entsprechende Leistungsumfang ergibt sich aus diesen AGB sowie dem zugrunde liegenden Angebot. RGJ behält sich jegliche Rechte, insbesondere das Eigentums-, Verwertungs-, Vervielfältigungs- und Urheberrecht an sämtlichen Unterlagen, insbesondere Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und Angebotsunterlagen sowie Designvorschlägen, vor. Es ist dem Kunden untersagt, diese Unterlagen Dritten zugänglich zu machen, wenn hierzu vorab kein entsprechendes Vertragsverhältnis zustande gekommen ist. RGJ ist berechtigt, sich Dritter zur Erfüllung der sich aus dem Vertrag mit dem Kunden ergebenden Rechte und Pflichten zu bedienen.

    3. Vergütung / Abschlagszahlung / Vorauszahlung / Eigentum / Verfügungsbefugnis
  1. Die Vergütung richtet sich nach den in den Vertragsunterlagen und übersandten Vergütungsregelungen vereinbarten Preisen. Eine Individualvereinbarung, ggf. im zugrunde liegenden Angebot, geht den Regelungen dieser Ziffer vor. RGJ ist berechtigt, Vorauszahlungen und/oder Abschlagszahlungen in angemessenem Umfang zu verlangen, wenn diesbezüglich keine anderweitige Regelung getroffen worden ist. Höhe, Zeitpunkt und Umfang der Abschlagszahlung und/oder der Vorauszahlung sowie weitere diesbezügliche Faktoren ergeben sich grundsätzlich aus der zwischen RGJ und dem Kunden getroffenen Vereinbarung.
  2. Es wird klargestellt, dass der Kunde von RGJ weder Eigentum noch Verfügungsbefugnis, entsprechend den sich aus diesen AGB ergebenden Rechtevereinbarungen, erhält, insofern der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. Ausreichend ist eine Rechnungslegung in elektronischer Form. Bei Verzug der vereinbarten Vergütung, Abschlagszahlung und/oder Vorauszahlung ist RGJ berechtigt, das Zurückbehaltungsrecht im Hinblick auf sämtliche zukünftig zu erbringenden Leistungen auszuüben.
  3. Befindet sich der Kunde mit der Zahlung einer abrechenbaren Leistung und/oder Teilleistung in Verzug und stellt RGJ daraufhin ihre Leistung ein und erfolgt die Zahlung der Leistung und/oder Teilleistung verspätet, so ist RGJ berechtigt, dem Kunden gegenüber einen neuen Leistungszeitraum zu benennen, insofern RGJ die Leistung durch den nicht verschuldeten Zeitverzug nicht nach dem ursprünglich vorgesehenen Zeitplan erbringen kann. Die Parteien stimmen sich in diesem Fall miteinander ab.
  4. Anfallende Spesen und Fixkosten, insbesondere Flug-, Fahrt- und Übernachtungskosten sind vom Kunden zu tragen und werden im Angebot nicht separat ausgewiesen. Für den Fall, dass der Einzug der Forderung durch ein Verschulden des Kunden nicht erfolgen kann oder rückabgewickelt wird und hierdurch RGJ Kosten entstehen, so ist der Kunde verpflichtet, RGJ die entstandenen Kosten innerhalb von 3 Werktagen nach Anzeige der Kosten zu erstatten.

    4. Leistungszeit / Fertigstellung / Rücktritt / Abnahme
  1. Der Leistungs- und Fertigstellungszeitraum richtet sich nach den abgestimmten Vereinbarungen zwischen RGJ und dem Kunden. Liegt eine solche Vereinbarung nicht vor und ergibt sich aus den nachstehenden Bestimmungen keine anderweitige Regelung, so bestimmt sich die Leistungszeit und der Fertigstellungszeitpunkt nach der branchenüblichen Entwicklungszeit. Wird ein Leistungszeitraum / Umsetzungszeitraum vereinbart, so gilt dies als Schätzung und ist bei Bedarf, um weitere 4 Wochen zu verlängern.
  2. Insofern ein nicht rechtzeitiger Zugang sämtlicher vom Kunden bereitzustellenden Unterlagen sowie für die Erfüllung des Vertrages notwendigen Dokumente erfolgt, so verlängert sich der vereinbarte Leistungszeitraum in angemessenem Verhältnis. Dies gilt auch im Hinblick auf Verzögerungen, welche der Kunde zu vertreten hat und/oder bei Nichteinhaltung der dem Kunden obliegenden vertraglichen Verpflichtungen. Der Leistungs- und/oder Fertigstellungszeitraum verlängert sich insbesondere dann um einen angemessenen Zeitraum, wenn die Nichteinhaltung der Fristen auf höhere Gewalt und/oder das Verhalten Dritter zurückzuführen ist, welches weder vom Kunden noch von RGJ zu vertreten ist und von RGJ auch bei Einhaltung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt nicht hätte verhindert werden können. In diesem Fall wird der Kunde umgehend informiert und ein neuer Leistungs- und/oder Fertigstellungszeitraum abgestimmt. Verlängern sich die vorab benannten Zeiträume aus vorgenannten Gründen, so kann der Kunde hieraus keine Schadensersatzansprüche aufgrund Verzuges und/oder unterbliebener Leistung geltend machen.
  3. Der Kunde ist zur Erklärung über die Abnahme verpflichtet. Nach Fertigstellung der jeweils beauftragten Leistung kann RGJ den Kunden zur Erklärung über die Abnahme auffordern. In diesem Fall muss die Abnahmeerklärung oder die Mitteilung über einen Mangel innerhalb von 7 Tagen erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Abnahme als erfolgt.

    5. Eigentumsvorbehalt / Zurückbehaltungsrecht

Leistungen von RGJ bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher Ansprüche von RGJ, welche gegenüber dem Kunden aus der Geschäftsbeziehung bestehen, Eigentum von RGJ. Bei Verzug der vereinbarten Vergütung, Abschlagszahlung, Vorauszahlung und/oder anderweitig durch den Kunden zu erbringenden vertragsrelevanten Leistungen ist RGJ berechtigt, das Zurückbehaltungsrecht im Hinblick auf sämtlichen zukünftig zu erbringenden Leistungen auszuüben. In diesem Fall besteht kein Recht zur Nutzung der bereits erbrachten und nicht vergüteten Leistungen.

6. Untersuchungs- und Rügepflicht / Abnahmepflicht

Der Kunde unterliegt der Untersuchungs- und Rügepflicht i.S.v. § 377 HGB. Der Kunde hat die Leistungen und/oder Teilleistungen von RGJ unverzüglich nach Ablieferung und/oder Bereitstellung der Leistungen durch RGJ zu untersuchen, soweit dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist. Zeigt sich hierbei ein Mangel, ist dieser RGJ unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt der Kunde diese Anzeige, so gilt die zur Verfügung gestellte Leistung und/oder die übersandte Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung erfolgen. Anderenfalls gilt die Leistung auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt. Dies erlangt nur dann keine Gültigkeit, wenn RGJ den Kunden arglistig täuscht. Eine Annahmeverweigerung des Kunden wegen unerheblicher Mängel ist unzulässig. Die Untersuchung der Ware/Leistung erfolgt unverzüglich, wenn ein Zeitraum von 7 Tagen ab Lieferung der Ware und/oder Zurverfügungstellung der Leistung (auch Teilleistungen) nicht überschritten wird. Die Mängelanzeige kann in elektronischer Form erfolgen.

7. Gewährleistung / Rechteeinräumung / Rechteübertragung

Insofern nachstehend nichts Gegenteiliges geregelt ist, gelten im Hinblick auf die Sachmängelhaftung und die Gewährleistung die gesetzlichen Vorschriften. Gewährleistungsansprüche des Kunden verjähren innerhalb von einem Jahr nach Abnahme oder Bereitstellung der Leistungen durch RGJ. Im Übrigen gelten die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen. Die Verjährungsfrist beginnt auch dann zu laufen, wenn der Kunde die Abnahme der Leistung rechtsgrundlos verweigert. Die Abnahme darf nicht verweigert werden, wenn es sich lediglich um einen unerheblichen Mangel handelt. Die übrigen gesetzlichen Bestimmungen bleiben hiervon unberührt. Insofern sich aus einer Individualabrede oder dem besonderen Teil keine anderweitige Regelung ergibt, überträgt RGJ an den sich aus dem Auftrag ergebenden Leistungen ein nicht ausschließliches einfaches Nutzungsrecht. Weitere Rechte werden nicht übertragen.

8. Sachmängelhaftung / Gewährleistung / Schadensersatzansprüche / Haftungsausschluss

  1. Mängelansprüche des Kunden bestehen im Übrigen nur dann, wenn der Kunde seinen vertraglichen Untersuchungs- und Rügeverpflichtungen gem. Ziffer 6 dieser AGB nachgekommen ist und es sich in diesem Fall um einen offenen/sichtbaren Mangel handelt. Ferner sind Mängelrügen schriftlich anzuzeigen. Der Kunde ist verpflichtet, RGJ ungefragt sämtliche Informationen zur Verfügung zu stellen, welche zur Vertragserfüllung durch RGJ benötigt werden. Stellt der Kunde nicht sämtliche notwendigen Unterlagen zur Verfügung, so geht dies zu seinen Lasten. Eine Gewährleistungspflicht sowie eine Verpflichtung zum Schadensersatz sind insbesondere dann nicht gegeben, wenn Schäden oder anderweitige Störungen an Geräten, Leistungen oder ähnlichen Gegenständen entstehen, welche auf eine unsachgemäße Behandlung, eine fehlerhafte Bedienung und/oder zweckentfremdete Verwendung zurückzuführen sind. Eine Funktionsfähigkeit im Hinblick auf vom Kunden eingesetzte Schnittstellen kann nicht gewährleistet werden, es sei denn, dass eine entsprechende Individualabrede getroffen wird.
  2. Weitergehende Schadensersatzansprüche, als die in diesem Vertrag geregelten Ansprüche, in etwa wegen verzögerter Leistungserbringung und/oder Verletzung einer vertraglichen Verpflichtung sind ausgeschlossen, es sei denn, dass diese auf Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, arglistiges Verschweigen oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder Gesundheit zurückzuführen sind. Vorstehender Haftungsausschluss gilt ferner nicht, wenn nach den Regeln des Produkthaftungsgesetzes gehaftet wird, eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wird und/oder eine übernommene Garantie nicht eingehalten wird. Die in dieser Ziffer benannten Ausschlüsse möglicher Schadensersatzansprüche beziehen sich auch auf jegliches Verhalten von Erfüllungsgehilfen und Mitarbeitern von RGJ.
  3. Im Fall leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung von RGJ und/oder ihrer Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter bei Vermögensschäden hinsichtlich mittelbarer Schäden, insbesondere Mangelfolgeschäden, unvorhersehbarer Schäden oder untypischer Schäden ausgeschlossen. RGJ haftet nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, wenn diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse, z. B. Betriebsstörungen aller Art, Transportverzögerungen, Streiks, verursacht worden sind, die RGJ nicht zu vertreten hat. Die Lieferfrist verlängert sich entsprechend der Dauer derartiger Maßnahmen und Hindernisse. RGJ wird Beginn und Ende der Hindernisse, insofern ihr dies möglich ist, umgehend anzeigen.
  4. RGJ gewährt eine ordnungsgemäße Funktionsweise der übermittelten Leistungen, jedoch nicht den mit der Leistung verfolgten Zweck und/oder wirtschaftlichen Erfolg. Greift der Kunde in die Leistung von RGJ eigenständig ein und/oder beauftragt er einen Dritten, welcher in die Leistung von RGJ eingreift, so haftet RGJ nicht für hieraus entstehende Mängel und/oder Schäden. Bezüglich vom Kunden gelieferter Inhalte, insbesondere von Texten, Videos und Bildern, übernimmt der Kunde die vollumfängliche Haftung und stellt RGJ vor Ansprüchen Dritter frei. Der Kunde sichert zu, an diesen Inhalten das vollumfängliche und uneingeschränkte Urheber- und Nutzungsrecht innezuhaben und dass keine Rechte Dritter bestehen.

    9. Schlussbestimmungen / Gerichtsstandvereinbarung / Kennzeichnung
  1. Auf die Geschäftsbeziehungen zwischen RGJ und dem Kunden findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Die Vertragssprache ist deutsch. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen RGJ und dem Kunden ist der Sitz von RGJ (Lauffen am Neckar, Deutschland).
  2. RGJ ist berechtigt, unentgeltlich, bezüglich für den Kunden erbrachten Leistungen, auf die Tätigkeit von RGJ hinzuweisen und die erbrachten Leistungen als Referenzen aufzuführen und/oder zu bewerben. Der Kunde ist verpflichtet, insofern eine Homepage erstellt oder bearbeitet wird, RGJ im Impressum als ausführende Auftragnehmerin aufzuführen.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder auf Grund vertraglicher Vereinbarung abgeändert werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB, es sei denn, dass das Festhalten am Vertrag eine unzumutbare Härte für eine Partei darstellen würde.


  4. BESONDERE BESTIMMUNGEN IM HINBLICK AUF WEBSITEGESTALTUNG / WEBSITEERSTELLUNG / WEBDESIGN

    1. Vertragsgegenstand

Gegenstand dieser besonderen Bestimmungen ist die Erbringung von Webdesignleistungen und die Erstellung von Websites durch RGJ. Dies betrifft die Konzeption, Gestaltung und technische Umsetzung von Internetseiten (nachstehend nur noch als Website bezeichnet). Der konkrete Leistungsumfang wird durch die zwischen den Parteien getroffene Leistungsbeschreibung sowie diese AGB abschließend festgelegt.

2. Projektmanagement

Der Tätigkeitsbereich des Projektmanagements/Projektleitung ist als Dienstleistung zu qualifizieren und als Vertragsbestandteil explizit zu vereinbaren. Sollte diese Vereinbarung nicht erfolgen, wird diese Leistung auch nicht geschuldet. Das Projektmanagement dient der Beratung und Begleitung im Hinblick auf Maßnahmen bzgl. der Websitegestaltung / Websiteumsetzung. Es gelten die vereinbarten Stundensätze von RGJ.

3. Website-Konzeption / SEO

  1. Die Website-Konzeption bezieht sich auf die Erarbeitung und Umsetzung eines Konzeptes und betrifft insbesondere die Erarbeitung einer mit dem Kunden abgestimmten Inhaltsarchitektur nebst entsprechendem Navigationskonzept. Der Tätigkeitsbereich der Website-Konzeption ist als Vertragsbestandteil explizit zu vereinbaren. Sollte diese Vereinbarung nicht erfolgen, wird diese Leistung auch nicht geschuldet. RGJ unterbreitet dem Kunden einen Vorschlag bzgl. der Inhaltsarchitektur. Der Kunde hat das einmalige Recht, Verbesserungsvorschläge bzgl. der Inhaltsarchitektur zu erbringen. Für den Fall, dass der Kunde innerhalb von 7 Tagen nach Übersendung des Navigationskonzeptes keine Anmerkungen tätigt, gilt dieses Konzept als genehmigt. Sollte im Nachgang weiterer diesbezüglicher Bearbeitungsaufwand erforderlich werden, so wird der Mehraufwand anhand des üblichen Stundensatzes von RGJ vergütet.
  2. Für den Fall, dass SEO-Tätigkeiten vereinbart werden, so wird ausdrücklich klargestellt, dass RGJ nicht den Eintritt eines konkreten Erfolges, in etwa in Form eines speziellen Rankings, schuldet. Es handelt sich insofern um Dienstleistungen. Die Arbeiten von RGJ beziehen sich auf eine suchmaschinenoptimierte Programmierung und Gestaltung der jeweiligen Website. Für das Erzeugen des Contents ist ausschließlich der Kunde zuständig, es sei denn, dass die Parteien Gegenteiliges vereinbaren.

    4. Texterstellung / Textintegration

Die Texterstellung nebst entsprechender Zuarbeit ist Aufgabe des Kunden. Auf Anfrage kann die Texterstellung von RGJ übernommen werden, insofern dies möglich ist. Dies bedarf einer Individualabrede. Die Integration der Texte ist Aufgabe von RGJ, es sei denn, dass dies anderweitig vereinbart wird.

5. Erstellung Screen-Design / Web-Entwicklung

  1. RGJ stellt dem Kunden drei Entwürfe bzgl. des Screendesigns für die Startseite zur Verfügung. Der Kunde kann seine Vorstellungen hierzu vorab äußern. Mit Erhalt dieser Entwürfe zum Screendesign für die Startseite trifft der Kunde seine Auswahl, welches Screendesign umgesetzt werden soll. Weitergehende Korrekturschleifen stehen dem Kunden nicht zu. Sollte dies dennoch gewünscht sein, bedarf dies einer individuellen preislichen Vereinbarung. Dem Kunden steht es nicht zu, den Entwurf eigenständig oder durch Dritte weiterbearbeiten zu lassen.
  2. Durch die Web-Entwicklung erhält der Kunde die technische Umsetzung aus der Erstellung des Screendesigns. Der Kunde erhält die Integration eines Content-Management-Systems (CMS) ausdrücklich nur, wenn dies vereinbart wird. Sowohl bei der Integration einer statischen Programmierung als auch bei der Integration eines CMS, hat der Kunde die notwendigen Anforderungen eigenständig zu erfüllen. RGJ hat nicht die Pflicht zu prüfen, ob diese Anforderungen durch den Kunden gewahrt werden. Erweiterungen und Plugins werden nicht von RGJ geschuldet.

    6. Content-Integration / Onpage-SEO

Es werden nur Inhalte integriert, wenn RGJ hierzu beauftragt worden ist. Rechteverletzungen durch den Kunden sowie entstehende Schäden aufgrund der Tatsache, dass der Kunde die Texte nicht fristgerecht liefert, gehen nicht zu Lasten von RGJ. RGJ wird von diesbezüglichen Ansprüchen Dritter freigestellt. Der Kunde sichert zu, dass an sämtlichen übermittelten Dokumenten ein vollumfängliches Urheber- sowie Nutzungsrecht besteht. RGJ schuldet im Hinblick auf die Onpage-SEO-Maßnahmen keinen konkreten Erfolg, insbesondere im Hinblick auf das Ranking bei Suchmaschinen.

7. Vergütungsregelung

Insofern keine anderweitigen Vereinbarungen getroffen worden sind, rechnet RGJ wie folgt ab: Mit Entscheidung für ein spezielles Screendesign werden 25 % der vereinbarten Vergütung zur Zahlung fällig. Dies bedingt eine Rechnungslegung. Sollte es sich im vorstehenden Fall um ein Auftragsvolumen von mindestens 1.500 € netto handeln, so ist dieser Betrag bereits vorab zu entrichten. Weitere 25 % der vereinbarten Vergütung werden mit Durchführung der Ersteinrichtung, der Installation sowie der groben Vorkonfiguration zur Zahlung fällig. Dies bedingt eine Rechnungslegung. Die restlichen 50 % werden mit Abschluss der Arbeiten zur Zahlung fällig und bedingen eine Rechnungslegung.

III. BESONDERE BESTIMMUNGEN – GRAFIKDESIGN / VIDEODESIGN / CGI

RGJ bietet Leistungen aus dem Bereich Grafikdesign an, welche konkret zu beauftragen sind. Hiervon umfasst sind die Bearbeitung und/oder Optimierung und/oder Erstellung von 3D-Rendering-Grafiken und/oder entsprechenden Mock-Ups. Die Einzelheiten bzgl. dieser Leistung ergeben sich aus dem Angebot und sind individuell abzustimmen. RGJ bietet Leistungen aus dem Bereich Videodesign an, welche konkret zu beauftragen sind. Hiervon umfasst ist das Schneiden und/oder das Optimieren und/oder das Bearbeiten und Rendern von vom Kunden zur Verfügung gestellten Bewegt-Bildaufnahmen. Die Einzelheiten bzgl. dieser Leistung ergeben sich aus dem Angebot und sind individuell abzustimmen. RGJ bietet Leistungen aus dem Bereich Computer Generated Imagery (CGI) an, welche konkret zu beauftragen sind. Hiervon umfasst sind unter anderem Animationen, Special Effects sowie 3D-Visualisierungen. Die Einzelheiten bzgl. dieser Leistung ergeben sich aus dem Angebot und sind individuell abzustimmen.

  1. BESONDERE BESTIMMUNGEN – MIETWEBSEITE

    1. Geltungsbereich / Leistungsumfang
  1. Gegenstand dieses Vertrages ist die Bereitstellung einer Webpräsenz, einem oder mehrerer E-Mail-Postfächer und dem dazugehörigen Speicherplatz für die jeweiligen Postfächer durch RGJ, die Anbindung der Kundenwebsite an das Internet sowie je nach gewähltem Leistungspaket die Registrierung und Konnektierung einer oder mehrerer Domains. Die Einzelheiten sind individuell zu vereinbaren.
  2. RGJ überlässt dem Kunden eine personalisierte Webseite für Werbezwecke ohne administrativen Zugriff sowie E-Mail-Postfächer auf einem Server zur Nutzung, der zur Speicherung der übermittelten Inhalte geeignet ist. Hierfür kann der Kunde aus vorgeschlagenen Designs frei wählen. Vertragsgegenstand ist je nach gewähltem Paket zusätzlich die Anbindung der Kundenwebsite an das Internet sowie das Registrieren und Konnektieren einer oder mehrerer Domains.
  3. Der jeweilige Leistungsumfang richtet sich nach den jeweils gewählten Leistungs-Paketen. Die technischen Spezifikationen und Leistungen sind in den Leistungsbeschreibungen des jeweiligen Produktes detailliert dargestellt.

    2. Domainregistrierung
  1. Bei der Verschaffung und Pflege von Domains ist RGJ im Verhältnis zwischen Kunden und dem jeweiligen Registrar lediglich als Vermittler tätig. Im Rahmen der Domainregistrierung gelten die jeweiligen Bedingungen des Registrars für die Registrierung und Verwaltung von Top-Level-Domains sowie der entsprechenden Sub-Level-Domains. RGJ hat auf die Domain-Vergabe keinen Einfluss und kann keine Gewähr dafür übernehmen, dass die für den Kunden beantragten Domains zugeteilt werden können oder frei von Rechten Dritter sind. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm beantragte Domain keine Rechte Dritter wie Namensrechte oder Markenrechte verletzt.
  2. Bei der Verschaffung von SSL- und anderen Zertifikaten (nachfolgend gemeinsam als „Zertifikate“ bezeichnet) wird RGJ im Verhältnis zwischen dem Kunden und der jeweiligen Zertifizierungsstelle lediglich als Vermittler tätig. Jede dieser Zertifizierungsstellen hat eigene Bedingungen für die Vergabe von Zertifikaten. Ergänzend gelten daher die Vertragsbedingungen der jeweiligen Zertifizierungsstelle. Diese sind Bestandteil des Vertrages.
  3. Bei jeder Bestellung eines Zertifikats wird ein eigener Vertrag über dessen Beantragung geschlossen. Der Vertrag kommt mit der Beantragung des Zertifikats bei der Zertifizierungsstelle zustande. Die Dauer des Vertrags entspricht der gewählten Laufzeit des Zertifikats und endet danach automatisch. Der Kunde ist verpflichtet, für die Richtigkeit der für die Ausstellung des Zertifikats benötigten Daten zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet sicherzustellen, dass das Zertifikat bestimmungsgemäß und nicht missbräuchlich verwendet wird. Die Zertifizierungsstelle und RGJ sind berechtigt, das Zertifikat zu sperren, wenn der begründete Verdacht auf Missbrauch des Zertifikats besteht oder der Kunde bei der Beauftragung des Zertifikats gegenüber RGJ unrichtige Angaben gemacht hat.

    3. Laufzeit des Vertrages / Kündigung
  1. Die Laufzeit des Vertrages richtet sich nach der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Leistungsbeschreibung des jeweils gewählten Paketes. Soweit in der Leistungsbeschreibung keine anderweitigen Vereinbarungen getroffen werden, beträgt die Mindestvertragslaufzeit 24 Monate. Der Vertrag verlängert sich jeweils um 12 Monate, wenn er nicht innerhalb von 3 Monaten vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit oder des jeweiligen Verlängerungszeitraumes gekündigt wird. Das Kündigungsrecht aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Ein wichtiger Grund kann insbesondere auch dann vorliegen, wenn der Kunde die unter § 5 benannten Pflichten schuldhaft verletzt. Ein wichtiger Grund liegt für RGJ zudem vor, wenn:
    a) der Kunde für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Entrichtung der Vergütung oder eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung oder für einen länger als zwei Monate dauernden Zeitraum mit einem Betrag, der mindestens einem zweimonatlichen Entgelt entspricht, in Verzug gerät, oder
    b) der Kunde vorsätzlich hinsichtlich der von ihm zum Zwecke seiner Registrierung mitgeteilten Kundendaten falsche Angaben tätigt, oder
    c) wenn über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren beantragt, eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird.
  2. Die Kündigung muss im Falle einer Domainregistrierung die Angabe enthalten, ob eine Löschung der Domain sofort oder zum Ende der Vertragslaufzeit oder eine Freigabe der Domain zum Providerwechsel erfolgen soll. Bei einem Providerwechsel hat der Kunde ab dem Tag der Kündigung 30 Tage Zeit, den Providerwechsel durchzuführen. Sollte der Providerwechsel (Transfer) innerhalb dieser Zeit nicht vollständig abgeschlossen sein, so wird die Freigabe zum Providerwechsel der Domain(s) wieder aufgehoben. Die vertraglichen Abrechnungszeiträume laufen ungekündigt weiter.
  3. Im Falle des Providerwechsels steht RGJ ein Zurückbehaltungsrecht im Hinblick auf die Freigabeerklärung gegenüber dem neuen Provider zu, soweit der Kunde die vertragsgemäß geschuldete und fällige Vergütung noch nicht oder nicht vollständig erbracht hat.

    4. Vergütung

RGJ stellt ihre Leistung je nach gewähltem Leistungspaket in Rechnung. Die Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig. Rechnungen werden dem Kunden spätestens 14 Tage vor Fälligkeit an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse zugeschickt und in seinem persönlichen Kundenbereich bereitgestellt (sofern vorhanden).

5. Pflichten des Kunden

  1. Der Kunde ist verantwortlich dafür, dass die bei der Anmeldung angegebenen Daten korrekt und vollständig sind. Der Kunde hat RGJ unverzüglich über Änderungen der Anmeldedaten zu unterrichten. Der Kunde verpflichtet sich, die überlassene Webseite nicht zur Verbreitung rechtswidriger Inhalte zu verwenden. Der Kunde ist verantwortlich dafür, dass seine Website den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Dies betrifft insbesondere die gesetzliche Pflicht zur Anbieterkennzeichnung (Impressum). Der Kunde ist verantwortlich dafür, dass die beantragte Domain keine Rechte Dritter verletzt. Eine Prüfungspflicht von RGJ hierfür besteht nicht.
  2. Der Kunde versichert, dass er keine Inhalte auf dem vertragsgegenständlichen Speicherplatz speichern und in das Internet einstellen wird, deren Bereitstellung, Veröffentlichung oder Nutzung gegen geltendes Recht oder Rechte Dritter verstößt. Dies betrifft insbesondere folgende Daten, wobei die Aufzählung nicht abschließend ist: Daten mit pornographischen oder jugendgefährdenden Inhalten; Daten mit volksverhetzenden Inhalten oder Inhalten verfassungsfeindlicher Organisationen; Daten, deren Verwertung und öffentliche Wiedergabe Urheberrechte, Leistungsschutzrechte oder gewerbliche Schutzrechte (Patente, Marken, Geschmacks- und Gebrauchsmuster) verletzen; Daten, die das Recht Dritter am eigenen Bild, Namens- oder Persönlichkeitsrechte verletzen; und/oder ausführbare Programme, die Viren oder Trojaner enthalten.
  3. Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, keine Domains oder Inhalte zum Abruf anzubieten, die rechtspopulistischer, extremistischer (insbesondere rechtsextremistischer) Natur sind oder pornographische, kommerziell erotische, gewalttätige, gewaltverherrlichende, rassistische, diskriminierende, jugendgefährdende oder volksverhetzende Inhalte darstellen, noch Domains oder Inhalte, die zu Straftaten aufrufen oder Anleitungen hierfür darstellen. Dies gilt auch, wenn solche Inhalte durch Hyperlinks oder sonstige Verbindungen, die der Kunde auf Seiten Dritter setzt, zugänglich gemacht werden. Es ist den Kunden ausdrücklich untersagt, die durch den Anbieter zur Verfügung gestellten Server zur Versendung unaufgeforderter Werbe-E-Mails (Spam-Mails) oder zum Betrieb von Tauschbörsen oder Filesharing-Netzwerken zu nutzen.
  4. Der Kunde erhält zur Pflege seines Angebotes eine Nutzerkennung und ein Passwort. Er ist verpflichtet, dieses vertraulich zu behandeln. Der Kunde ist nur dann berechtigt, den vertragsgegenständlichen Speicherplatz einem Dritten zu überlassen, wenn RGJ einer solchen Nutzungsüberlassung an Dritte in Textform zugestimmt hat. Dies gilt unabhängig davon, ob die Nutzungsüberlassung teilweise oder vollständig, entgeltlich oder unentgeltlich geschehen soll. Der Kunde sorgt für eine regelmäßige Sicherung seiner auf dem Server hinterlegten Inhalte. Eine Pflicht zur regelmäßigen Sicherung der Inhalte seitens RGJ besteht ohne gesonderte vertragliche Vereinbarung nicht.

 

  1. BESONDERE BESTIMMUNGEN – IT-CONSULTING & IT-SUPPORT (HARDWARE / SOFTWARE / NETZWERK)

    1. Vertragsgegenstand
  1. Gegenstand dieser besonderen Bestimmungen ist die Erbringung von Beratungs-, Planungs-, Implementierungs-, Wartungs- und Supportleistungen im Bereich der Informationstechnologie (nachfolgend gemeinsam „IT-Leistungen“), insbesondere in Bezug auf allgemeine Hardware, Standard- und Individualsoftware sowie Netzwerkinfrastruktur (LAN/WLAN/VPN/Firewalls/Switching/Routing).
  2. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Leistungsbeschreibung, einem ggf. gesondert vereinbarten Service-/Supportvertrag (SLA) sowie diesen AGB.

    2. Leistungsumfang / Art der Leistungserbringung
  1. RGJ erbringt IT-Leistungen nach bestem fachlichem Standard als Dienstleistung. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg oder ein bestimmtes Ergebnis (z. B. ein bestimmtes Performanceniveau, Verfügbarkeiten ohne gesondertes SLA, bestimmte Rankings, o. ä.) wird – sofern nicht ausdrücklich schriftlich zugesichert – nicht geschuldet.
  2. Die Leistungserbringung erfolgt nach Wahl von RGJ remote (Fernwartung/Telefon/Video) oder vor Ort beim Kunden. Für Vor-Ort-Einsätze gelten die im Angebot ausgewiesenen An-/Abfahrts- und Reisezeiten sowie Spesen.
  3. Sofern nichts anderes vereinbart ist, umfasst der Support Fehleranalyse, Störungsbeseitigung, Konfigurationsanpassungen, Patch-/Update-Empfehlungen, Benutzer- und Rechteverwaltung, Sicherheits-Härtung sowie betriebsbegleitende Beratung.
  4. Reaktions- und Wiederherstellungszeiten gelten nur bei ausdrücklicher vertraglicher Vereinbarung (SLA). Ohne SLA erfolgt die Bearbeitung nach angemessener Frist im Rahmen verfügbarer Ressourcen.

    3. Mitwirkungspflichten des Kunden
  1. Der Kunde stellt vollständige und richtige Informationen zur Systemumgebung, Topologie, eingesetzter Hard-/Software, Lizenzen, Zugängen (Admin-Accounts, VPN, Wartungsfenster) sowie Sicherheitsrichtlinien bereit und aktualisiert diese bei Änderungen unverzüglich.
  2. Der Kunde gewährt die erforderlichen Zugriffe (physisch/remote) und benennt kompetente Ansprechpartner mit Entscheidungs- und Freigabebefugnis.
  3. Der Kunde ist für ordnungsgemäße Datensicherungen seiner Systeme verantwortlich, sofern nicht ausdrücklich eine Backup-Leistung durch RGJ beauftragt ist.
  4. Verzögert der Kunde Mitwirkungen oder unterlässt er diese, verlängern sich Fristen angemessen; Mehr- und Wartezeiten sind zusätzlich zu vergüten.

    4. Drittprodukte / Lizenzen / Kompatibilität
  1. Für Hersteller-, Cloud- und Drittleistungen (z. B. Microsoft, Apple, Linux-Distributionen, Firewall-/WLAN-Hersteller, Backup-Software) gelten deren Vertrags- und Lizenzbedingungen vorrangig. RGJ schuldet keine Leistungen, die über den Funktionsumfang der Drittprodukte hinausgehen.
  2. Kompatibilitäten zwischen Alt- und Neusystemen, zwischen verschiedenen Herstellern oder kundenspezifischen Anpassungen werden nur geschuldet, wenn diese ausdrücklich schriftlich zugesagt sind.
  3. Beschaffung von Hardware/Software erfolgt – sofern vereinbart – im Namen und auf Rechnung des Kunden oder als Weiterverkauf durch RGJ. Bis zur vollständigen Zahlung gilt Eigentumsvorbehalt (vgl. Allgemeiner Teil).

    5. Vergütung / Abrechnung
  1. Sofern nicht pauschal vereinbart, werden IT-Leistungen nach Aufwand gemäß den aktuellen Stundensätzen von RGJ abgerechnet; angefangene 15 Minuten gelten als abrechnungsfähig.
  2. Remote-Zeiten sowie Vor-Ort-Zeiten werden protokolliert. Reise-/Wegzeiten, Spesen und ggf. Versand-/Logistikkosten sind zusätzlich vergütungspflichtig.
  3. RGJ ist berechtigt, Abschlagszahlungen/Vorkasse zu verlangen und Leistungen bis zur Zahlung zurückzubehalten.

    6. Fernwartung / Sicherheit
  1. Fernzugriffe erfolgen über marktübliche, sichere Verfahren (z. B. VPN, verschlüsselte Remote-Tools). Der Kunde trägt Sorge, dass seine Sicherheits-/Compliance-Vorgaben Fernzugriffe zulassen.
  2. Der Kunde bleibt Verantwortlicher im datenschutzrechtlichen Sinn. Sofern RGJ personenbezogene Daten des Kunden im Auftrag verarbeitet, schließen die Parteien vorab einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV).

    7. Haftung / Gewährleistung / Ausschlüsse
  1. Es gelten die Haftungsregelungen des Allgemeinen Teils.
  2. Keine Haftung besteht insbesondere für Ausfälle/Schäden aufgrund:
    a) höherer Gewalt, Strom-/Provider-/Carrier-Störungen, Hersteller-Ausfällen, Sicherheitsvorfällen Dritter,
    b) unsachgemäßer Bedienung, nicht freigegebener oder veralteter Firmware/Software, unterlassener Patches/Backups,
    c) Eingriffen des Kunden oder Dritten ohne schriftliche Freigabe von RGJ,
    d) Kompatibilitätsproblemen außerhalb ausdrücklich zugesicherter Eigenschaften.
  3. Empfehlungen von RGJ zu Patches/Updates/Upgrades sind vom Kunden zeitnah umzusetzen. Unterbleibt dies, entfallen Gewährleistungs-/Haftungsansprüche für hierauf beruhende Störungen.
  4. Daten-/Betriebsunterbrechungsschäden sind – außerhalb Vorsatz/Grober Fahrlässigkeit/Personenschäden/Produkthaftung – der Höhe nach auf das typische, vorhersehbare Risiko begrenzt.

    8. Fehlerklassen / Störungsbearbeitung (sofern kein SLA)
  1. Fehlerklasse 1 (kritisch): Gesamtausfall geschäftskritischer Systeme/Netz. Reaktion zeitnah innerhalb der Geschäftszeiten; außerhalb nur bei gesonderter Bereitschaftsvereinbarung.
  2. Fehlerklasse 2 (hoch): Wesentliche Leistung eingeschränkt, Workaround vorhanden. Bearbeitung innerhalb angemessener Frist.
  3. Fehlerklasse 3 (normal): Standard-Incidents/Service Requests/Change Requests. Terminierung nach Verfügbarkeit.
  4. Ergebnisse werden in Serviceberichten dokumentiert; eine formlose Abnahme erfolgt durch Inbetriebnahme oder Weiterverwendung.

    9. Backup / Wiederherstellung
  1. Soweit RGJ Backups bereitstellt oder betreibt, ergibt sich der Umfang aus der gesonderten Leistungsbeschreibung (Backup-Ziele, Aufbewahrung, Prüfroutinen, Wiederanlaufzeiten).
  2. Wiederherstellungen (Restore/Recovery/Desaster-Recovery-Tests) sind gesondert zu beauftragen und werden nach Aufwand vergütet, sofern nicht im SLA enthalten.

    10. Laufzeit / Kündigung (für optionale Supportverträge)
  1. Ohne gesonderten Vertrag handelt es sich um Einzelleistungen ohne Bindung.
  2. Bei Support-/Wartungsverträgen gilt: Mindestlaufzeit 12/24 Monate (je nach Angebot), Verlängerung jeweils um 12 Monate, Kündigungsfrist 3 Monate zum Laufzeitende. Das außerordentliche Kündigungsrecht bleibt unberührt.

    11. Vertraulichkeit / Datenschutz
  1. RGJ behandelt alle im Rahmen der Leistungserbringung erlangten Informationen über die Systemumgebung des Kunden vertraulich.
  2. Datenschutzrechtliche Pflichten richten sich nach der DSGVO und dem BDSG; erforderliche Vereinbarungen (insb. AVV) werden vor Leistungsbeginn geschlossen.

    12. Ersatzteile / Altteile / Eigentum
  1. Ersatzteile bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von RGJ. Ausgebaute Altteile gehen – sofern gesetzlich zulässig und nicht anders vereinbart – in das Eigentum von RGJ über und können ordnungsgemäß entsorgt werden.

 

Stand: Januar 2025